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Außergerichtlicher Forderungseinzug
Wir ziehen Ihre noch nicht gerichtlich geltend gemachten, unstreitigen und fälligen Forderungen ein. |
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Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens
Wir leiten das gerichtliche Mahnverfahren durch unsere Vertragsanwälte ein, wenn der Schuldner außergerichtlich keine Zahlung leistet. |
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Zwangsvollstreckung
Sofern der Schuldner auch nach der Titulierung der Forderung keine Zahlung leistet, betreiben wir (teilweise durch unsere Vertragsanwälte) die Zwangsvollstreckung. |
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Überwachung von Schuldtiteln
Falls die Forderung aktuell nicht durchzusetzen ist, prüfen wir in periodischen Abständen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners, um dann gegebenenfalls später die Forderung beitreiben zu können. |
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Einzug von "Altforderungen"
Ihre bereits titulierten "Altforderungen" ziehen wir gegen Erfolgshonorar ein. |